Rente in Deggendorf: Mindestversicherungslaufzeit, Vertrauensschutz und vorzeitige Rente
Welche Voraussetzungen müssen für die Rente in Deggendorf erfüllt sein?
Von der regulären Altersrente profitieren Sie in der Regel, wenn Sie gearbeitet oder die Erziehung Ihrer Kinder in die eigenen Hände genommen haben.
Für den Bezug Ihrer Rente in Deggendorf müssen Sie zwei Voraussetzungen aber unbedingt erfüllen. Für die reguläre Altersrente fordert die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen, dass Sie das maßgebliche Alter erreicht haben und Ihre Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt haben. Diese Mindestversicherungszeit wird allgemein als Wartezeit bezeichnet.
Die Altersgrenze hat der Gesetzgeber mit Beginn des Jahres 2012 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
Was ist bei der Mindestversicherungszeit zu beachten?
Um von den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zu profitieren, müssen Sie dieser für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren angehört haben. Diese Zeit wird als Mindestversicherungszeit oder als Wartezeit bezeichnet.
Bei der Berechnung dieser Mindestversicherungszeit werden für Ihre Rente Deggendorf die folgenden Sachverhalte berücksichtigt:
Sie haben aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit Beiträge in die Rentenversicherung geleistet.
Sie haben freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet.
Sie haben die Kindererziehung für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre Ihres Kindes selbst übernommen.
Die Monate, die Sie für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen geleistet haben, werden in die Mindestversicherungszeit eingerechnet.
In welchem Zusammenhang steht der Vertrauensschutz mit der Rente in Deggendorf?
Ein gesetzlich garantierter Vertrauensschutz soll gewährleisten, dass spätere Änderungen in der Gesetzgebung sich nicht rückwirkend auf Ihre Rente Deggendorf auswirken. Dies bedeutet, dass Sie auch nach 2012 mit Vollendung des 65. Lebensjahres von den Rentenbezügen profitieren können, wenn Sie vor 1955 geboren wurden und ab dem Jahr 2007 mit Ihrem Arbeitgeber ein Altersteilzeitarbeitsmodell vereinbart haben.
Vorzeitig Rente in Deggendorf: Was ist wichtig?
Möchten Sie Ihre Rente Deggendorf vorzeitig beziehen, ist dies in der Regel mit Rentenabschlägen verbunden. Dies bedeutet, dass Ihnen monatlich weniger Geld zur Verfügung steht. Ausnahmen von dieser Regel sind nur möglich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen gelten für langjährig oder besonders langjährige Versicherte, schwerbehinderte Personen oder Bergleute.
Rente in Deggendorf richtig beantragen
Um Ihre Rente in Deggendorf zu beziehen, müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Antrag wird von der zuständigen Stelle nur genehmigt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Damit Sie pünktlich bei Eintritt des Rentenalters von Ihren monatlichen Bezügen profitieren können, müssen Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens drei Monate vor dem Beginn der Rente aktiv werden.
Sie möchten sich über die Rente in Deggendorf informieren? Dann wenden sie sich gerne an uns. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen und was Sie hinsichtlich der Mindestversicherungspflicht zu beachten haben. Wir klären Sie darüber auf, was der Vertrauensschutz mit Ihrer Rente in Deggendorf zu tun hat und was Sie beachten müssen, wenn Sie vorzeitig von den Rentenzahlungen profitieren möchten.
Können wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Rente in Deggendorf behilflich sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.