Rentenberater München
Rentenberater in München
Ihr Rentenberater hat die Aufgabe, konkrete Rechtsdienstleistungen zu erbringen, die innerhalb des sogenanntes Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt sind. Es handelt sich um eine berufliche Bezeichnung mit einem breit gefächerten Tätigkeitsfeld rund um alle Bereiche primär des Sozialrechts. Ihr Rentenberater in München ist für Ihr Anliegen in sämtlichen damit verbundenen rentenrechtlichen Fragestellungen zuständig.
Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung in München
Eine Beratung rund um Ihre Rente kann von verschiedenen Anbietern offeriert werden. Als größter Träger der Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Vorgaben des sechsten Sozialgesetzbuches dazu verpflichtet, Sie zum Thema Ihrer gesetzlichen Rente ausführlich zu informieren. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen einer Beratung, die von den Mitarbeitern der Versicherung häufig ehrenamtlich, immer aber kostenfrei angeboten wird.
Rentenberater der Sozialverbände in München
Auch die Sozialverbände bieten Ihnen in München die Möglichkeit einer Rentenberatung. Um eine solche kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in der Regel Mitglied bei einer der entsprechenden Verbände sein. Die Kosten für eine Mitgliedschaft sind nicht einheitlich geregelt, liegen jedoch bei einem Beitrag von meist unter acht Euro. Die Verbände, die hierfür infrage kommen, sind etwa der VdK Sozialverband und der SoVD Sozialverband.
Häufig geht es bei der Inanspruchnahme einer Rentenberatung in München um einen Widerspruch zu einem erhaltenen Rentenbescheid. In diesem Fall fallen beim Sozialverband üblicherweise zusätzliche Kosten an, deren Höhe sich meist nach der Dauer Ihrer Mitgliedschaft sowie Ihrem Einkommen richtet. Die Spannbreite ist bei den Verbänden erheblich und beginnt meist bei circa 15 Euro, kann aber auch bis zu 300 Euro gehen.
Freiberuflich tätiger Rentenberater in München
Sie können auch einen freiberuflichen und damit privaten Rentenberater in München in Anspruch nehmen. Dieses Angebot ist mit einer Vergütung für den Rentenberater verbunden, die Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Da das Fachgebiet der Rentenberatung gesetzlich geschützt ist, richtet sich das Honorar für Ihren unabhängig tätigen Rentenberater in München nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Über die genaue Höhe informiert Sie Ihr Berater und jede Dienstleistung wird in schriftlicher Form mit Ihnen vereinbart.
Ihr Rentenberater in München hat grundsätzlich eine gerichtliche Zulassung für seine berufliche Tätigkeit. Dies stellt sicher, dass sich jede Auskunft und jede Beratungsleistung im rechtlich sicheren Rahmen bewegt. Ihr Berater ist darüber hinaus im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Gründe für eine Rentenberatung
Die Gründe, einen Rentenberater in München aufzusuchen, sind vielfältig. Es ist hilfreich, sich bereits in einem frühen Lebensalter beraten zu lassen, wenn die Planung der Altersvorsorge ansteht und die finanzielle Sicherung im Rentenalter vorbereitet wird.
Darüber hinaus sind die Themen Altersrente in Verbindung mit unterschiedlichen Übergängen in Ihren Ruhestand ein relevantes Thema, wie auch die jeweiligen Optionen für flexible Rentenmodelle. Ein zunehmend gefragtes Thema ist beispielsweise die Flexirente, eine Kombination aus Weiterarbeit in Ihrem Beruf mit ergänzenden Rentenbezügen.
Fragen rund um Ihre Rentenbeiträge bei einem Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Arbeitslosigkeit sind ebenfalls Bestandteil einer Rentenberatung in München wie auch Hilfe bei der Antragstellung. Weiterhin erhalten Sie Unterstützung bei Fragen zu freiwilligen Beitragszahlungen zu Ihrer Rente oder auch einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse.