Rentenberatung München

Rentenberatung München

Rentenberatung in München

Das Rentenrecht ist ein komplexes Thema, das für die meisten Menschen kompliziert und häufig wenig überschaubar ist. Entsprechend groß ist der Bedarf an einer Rentenberatung in München, damit fachlich versierte Informationen über den Ruhestand und die finanziellen Möglichkeiten eingeholt werden können. Immer mehr Interessenten an einer Rentenberatung in München wünschen sich eine größtmögliche Planbarkeit ihres Ruhestandes und damit verbunden umfassenden Kenntnissen zu Rentenansprüchen und ergänzenden Optionen.

Regelungen des Gesetzgebers

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) offeriert die Möglichkeit, sich rund um das Thema der gesetzlichen Rente im Rahmen einer Rentenberatung in München detailliert zu informieren. Es besteht entsprechend ein gesetzlich definierter Anspruch auf den Erhalt gezielter Informationen, beispielsweise zum Versicherungsverlauf oder zum Renteneintritt. Das damit verbundene Ziel ist ein bestmögliches Ausschöpfen bestehender Rentenansprüche. Versicherungsexperten, die in diesem Kontext ehrenamtlich tätig sind, beraten bei Bedarf interessierte Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Themenbereich der Rente. Diese Beratung muss kostenfrei erfolgen.

Immer wieder sind Menschen mit dem Rentenbescheid der Rentenversicherung inhaltlich nicht einverstanden. Sie entscheiden sich häufig dazu, Widerspruch einzulegen, damit der Bescheid geprüft wird. Ist eine solche Situation gegeben, macht eine gleichzeitige Rentenberatung in München durch die Deutsche Rentenversicherung möglicherweise wenig Sinn. In dem Fall stehen andere Beratungsoptionen zur Verfügung, beispielsweise bei einem der Sozialverbände oder einem professionellen Rentenberater, dessen Tätigkeit entlohnt wird.

Sollten sich Bürger im Widerspruchsverfahren befinden und aus diesem Grund eine Rentenberatung in München in Anspruch nehmen, die nicht aus dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung stammt, muss diese die Kosten erstatten. Dies gilt jedoch nur, wenn das Widerspruchsverfahren zugunsten des Klägers ausgeht.

Rentenberatung in München bei einem Sozialverband

Um eine Rentenberatung bei einem der Sozialverbände in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Nur Mitglieder werden beispielsweise bei Widerspruchsverfahren vertreten und sind berechtigt, sich kostenfrei beraten zu lassen.

Gebührenfrei ist jedoch nur die eigentliche Beratung. Im Falle eines Widerspruchs sind Kosten zu entrichten, deren Höhe variiert. Sie orientieren sich einerseits an den Vorgaben der jeweiligen Landesverbände und andererseits an der Mitgliedschaftsdauer im Verband. Die generellen Mitgliedskosten sind ebenfalls unterschiedlich und liegen meist in einer monatlichen Spannbreite von etwa fünf bis zehn Euro.

Rentenberatung in München bei einem privaten Rentenberater

Ein professioneller Rentenberater, der privat tätig ist, gilt als Experte im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Er agiert freiberuflich und arbeitet nicht für die Deutsche Rentenversicherung. Rentenberater informieren und beraten nicht nur zu allem rentenspezifischen Themen, sondern sind darüber hinaus auch Ansprechpartner bei einem Widerspruchsverfahren gegen einen aktuellen Rentenbescheid. Bei einer Rentenberatung in München durch einen Rentenberater wird ein Honorar fällig, das grundsätzlich vorab in schriftlicher Form vereinbart wird.

Der Begriff Rentenberater ist grundsätzlich gesetzlich geschützt. Wer im Rahmen einer Rentenberatung in München tätig ist, verfügt über eine gerichtliche Zulassung und hat eine Eintragung in das sogenannte Rechtsdienstleistungsregister. Nur dann dürfen Rentenberater überhaupt als solche ihre Leistungen anbieten.

Der Aufgabenbereich ist vielfältig und breit gefächert. Allgemeine Rechtsfragen zur Rente können bei einer Rentenberatung in München ebenso gestellt werden wie Anliegen rund um die Themen Versorgungsausgleich, Schwerbehindertenrecht oder auch Entschädigungsrecht. Hier agieren Rentenberater als Vertreter vor Gericht oder auch gegenüber Behörden.