Über Uns

Sieglinde Schmidt-Junker

Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberaterin

Sie wünschen sich eine unabhängige – Ihre Interessen vertretende – Expertin zu allen Themen und

Fragen im Bereich der Sozialversicherung? Dann begrüße ich Sie herzlich Willkommen auf meiner

Kanzlei-Homepage………..

 

Sie haben Fragen oder wünschen eine fachlich fundierte Beratung bezüglich der Sozialversicherung.

Dann sind Sie in meiner Kanzlei gut aufgehoben. Ich habe neben meinem Studium, meiner Weiterbildung in Mediation/Coaching eine über 15-jährige eigenständige Mitarbeit in einer sozialrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei vorzuweisen und bilde mich ständig fort.

Durch meine langjährige Berufserfahrung und Selbständigkeit biete ich meinen Mandanten sorgfältige, rechtlich fundierte und zeitnahe Problemlösungen und Antworten.

Die Erfahrung bestätigt, dass eine kompetente Auseinandersetzung mit Gerichten und Behörden meistens zu einer Verbesserung der ursprünglichen Situation führt und zielführend ist.

Damit Sie sich vollumfänglich gut von mir beraten fühlen, helfe ich Ihnen im Widerspruchs.- Klage.- und Berufungsverfahren Ihre berechtigten Ansprüche an den zuständigen Sozialgerichten durchzusetzen.

Als Mitglied des Bundesverbandes d. Rentenberater e.V. und der Juristischen Gesellschaft München nehme ich regelmäßig an Treffen der Arbeitsgemeinschaften zum Erfahrungsaustausch, Seminaren und Workshops teil sowie an Fortbildungsmaßnahmen weiterer fachlicher Anbieter und kann Ihnen jederzeit aktuelles Fachwissen zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Anliegens zur Verfügung stellen.

Entsprechend Ihren Terminwünschen biete ich bei Bedarf selbstverständlich – auch neben den üblichen Kanzlei-Öffnungszeiten – in den Abendstunden sowie an Samstagen Termine an.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Rufen Sie mich an:

*49 8582 8648

Mein Aufgabenfeld

Beratung – Vertretung

Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung

Antrag Altersrente und Erwerbsminderungsrente

Antrag Witwen- und Witwerrente

Antrag auf Waisenrente

Antrag Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (Abänderungen/Einbeziehungen auch Jahre später beantragbar)

Kontenklärung des Versicherungskontos ; Überprüfung auf Vollständigkeit und ggf. Geltendmachung von fehlenden rentenrechtlichen Zeiten

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine höhere Altersrente mit möglichst wenigen Abschlägen zum frühestmöglichen Rentenbeginn

Berechnung zur Flexirente (gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Einkommen)

Prüfung des angerechneten Hinzuverdienstes

Einkommensanrechnung bei Witwen- / Witwerrenten

Nachprüfung von Rentenbescheiden (auch ältere Rentengewährungen)

Erläuterung zur Berechnung der Rente, insbesondere der Entgeltpunkte

Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für den Fall der Erwerbsminderung

Antrag auf Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Antrag auf Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen

Zusammentreffen von Unfallrenten und Versicherungsrenten

Schwerbehindertenverfahren zur Anerkennung eines Grades der Behinderung

Anträge zur Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Geringfügige Beschäftigung und Auswirkung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung

Durchsetzung von Rentenansprüchen gegen die Berufsgenossenschaften

Durchführung von Statusfeststellungsverfahren

Überprüfung von Scheinselbständigkeit

Prüfung von Ansprüchen aus der Betrieblichen Altersversorgung, u.a. Festsetzungsbescheiden einer Betriebsrente

Ermittlung bzw. Prüfung von sog. unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden

Klärung von Rechtsfragen bei der BAV, z.B. gesetzliche Unverfallbarkeitsvoraussetzungen, Leistungsanspruch bei Insolvenz, Abfindungsmöglichkeiten, Übertragung von Anwartschaften bei Ausscheiden, Anpassung von Betriebsrenten, Widerruf oder Kürzung von Betriebsrentenansprüchen

Durchsetzung von Rentenansprüchen im Widerspruchsverfahren

Vertretung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten sowie vor Arbeitsgerichten und Familiengerichten im Rahmen der gerichtlichen Zulassung.

Sofern sich unvorhersehbar eine fallspezifische Überschreitung meiner Zulassung ergeben sollte, kooperiere ich darüber hinaus mit örtlich ansässigen Anwaltskanzleien sowie Steuerberatern.

Registrierte Rentenberater

– sind Berater, die sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen nehmen

– sind unabhängig und vertreten ausschließlich I h r e Interessen

– sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert

– werden im Rechtsdienstleistungsregister geführt

– müssen ihre fachlichen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen

nachweisen, bevor sie die Zulassung erhalten, vor Gericht auftreten zu dürfen

– sind Experten, die durch ständige Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand des Sozialversicherungsrechts sind

Berufsrechtliche Regelungen

Informationen zu berufsrechtlichen Regelungen und Dienstleistungsinformationen

finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater e.V. auf der Website:

www.rentenberater.de

Kosten/Honorare

Freiberufliche Rentenberater arbeiten gegen Honorar. Grundlage der Gebührenordnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Schwierigkeit der Angelegenheit

Beratungs- und Prozesskosten im Rahmen der Altersversorgung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. (BMF IV B5 – S 2255 – 286/97)

Zugehörigkeit zu berufsständischen Einrichtungen

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. repräsentiert einen Großteil der freiberuflich tätigen Rentenberater. Als dessen Mitglied profitiere ich nachhaltig von dem umfangreichen Fortbildungsangebot sowie regelmäßigen Informationen über Neuerungen in der Gesetzgebung sowie Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts hinsichtlich der für die Rentenberater relevanten Themen.

Die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften, die sich innerhalb des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. gebildet haben, bieten mit ihren regelmäßigen Treffen zum Erfahrungsaustausch, Seminaren und workshops Raum für einen tieferen Einblick in die dort behandelten Fachbereiche und bieten vielfältige Anregung, die frisch erworbenen Kenntnisse zum Vorteil meiner Mandanten anzuwenden.