Sieglinde Schmidt-Junker
Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberaterin
Sie wünschen sich eine unabhängige – Ihre Interessen vertretende – Expertin zu allen Themen und
Fragen im Bereich der Sozialversicherung? Dann begrüße ich Sie herzlich Willkommen auf meiner
Kanzlei-Homepage………..
Sie haben Fragen oder wünschen eine fachlich fundierte Beratung bezüglich der Sozialversicherung.
Dann sind Sie in meiner Kanzlei gut aufgehoben. Ich habe neben meinem Studium, meiner Weiterbildung in Mediation/Coaching eine über 15-jährige eigenständige Mitarbeit in einer sozialrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei vorzuweisen und bilde mich ständig fort.
Durch meine langjährige Berufserfahrung und Selbständigkeit biete ich meinen Mandanten sorgfältige, rechtlich fundierte und zeitnahe Problemlösungen und Antworten.
Die Erfahrung bestätigt, dass eine kompetente Auseinandersetzung mit Gerichten und Behörden meistens zu einer Verbesserung der ursprünglichen Situation führt und zielführend ist.
Damit Sie sich vollumfänglich gut von mir beraten fühlen, helfe ich Ihnen im Widerspruchs.- Klage.- und Berufungsverfahren Ihre berechtigten Ansprüche an den zuständigen Sozialgerichten durchzusetzen.
Als Mitglied des Bundesverbandes d. Rentenberater e.V. und der Juristischen Gesellschaft München nehme ich regelmäßig an Treffen der Arbeitsgemeinschaften zum Erfahrungsaustausch, Seminaren und Workshops teil sowie an Fortbildungsmaßnahmen weiterer fachlicher Anbieter und kann Ihnen jederzeit aktuelles Fachwissen zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Anliegens zur Verfügung stellen.
Entsprechend Ihren Terminwünschen biete ich bei Bedarf selbstverständlich – auch neben den üblichen Kanzlei-Öffnungszeiten – in den Abendstunden sowie an Samstagen Termine an.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Rufen Sie mich an:
*49 8582 8648
Mein Aufgabenfeld
Beratung – Vertretung
Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
Antrag Altersrente und Erwerbsminderungsrente
Antrag Witwen- und Witwerrente
Antrag auf Waisenrente
Antrag Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (Abänderungen/Einbeziehungen auch Jahre später beantragbar)
Kontenklärung des Versicherungskontos ; Überprüfung auf Vollständigkeit und ggf. Geltendmachung von fehlenden rentenrechtlichen Zeiten
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine höhere Altersrente mit möglichst wenigen Abschlägen zum frühestmöglichen Rentenbeginn
Berechnung zur Flexirente (gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Einkommen)
Prüfung des angerechneten Hinzuverdienstes
Einkommensanrechnung bei Witwen- / Witwerrenten
Nachprüfung von Rentenbescheiden (auch ältere Rentengewährungen)
Erläuterung zur Berechnung der Rente, insbesondere der Entgeltpunkte
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für den Fall der Erwerbsminderung
Antrag auf Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
Antrag auf Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen
Zusammentreffen von Unfallrenten und Versicherungsrenten
Schwerbehindertenverfahren zur Anerkennung eines Grades der Behinderung
Anträge zur Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Geringfügige Beschäftigung und Auswirkung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
Durchsetzung von Rentenansprüchen gegen die Berufsgenossenschaften
Durchführung von Statusfeststellungsverfahren
Überprüfung von Scheinselbständigkeit
Prüfung von Ansprüchen aus der Betrieblichen Altersversorgung, u.a. Festsetzungsbescheiden einer Betriebsrente
Ermittlung bzw. Prüfung von sog. unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden
Klärung von Rechtsfragen bei der BAV, z.B. gesetzliche Unverfallbarkeitsvoraussetzungen, Leistungsanspruch bei Insolvenz, Abfindungsmöglichkeiten, Übertragung von Anwartschaften bei Ausscheiden, Anpassung von Betriebsrenten, Widerruf oder Kürzung von Betriebsrentenansprüchen
Durchsetzung von Rentenansprüchen im Widerspruchsverfahren
Vertretung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten sowie vor Arbeitsgerichten und Familiengerichten im Rahmen der gerichtlichen Zulassung.
Sofern sich unvorhersehbar eine fallspezifische Überschreitung meiner Zulassung ergeben sollte, kooperiere ich darüber hinaus mit örtlich ansässigen Anwaltskanzleien sowie Steuerberatern.
Registrierte Rentenberater
– sind Berater, die sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen nehmen
– sind unabhängig und vertreten ausschließlich I h r e Interessen
– sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
– werden im Rechtsdienstleistungsregister geführt
– müssen ihre fachlichen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen
nachweisen, bevor sie die Zulassung erhalten, vor Gericht auftreten zu dürfen
– sind Experten, die durch ständige Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand des Sozialversicherungsrechts sind
Berufsrechtliche Regelungen
Informationen zu berufsrechtlichen Regelungen und Dienstleistungsinformationen
finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater e.V. auf der Website:
www.rentenberater.de
Kosten/Honorare
Freiberufliche Rentenberater arbeiten gegen Honorar. Grundlage der Gebührenordnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Schwierigkeit der Angelegenheit
Beratungs- und Prozesskosten im Rahmen der Altersversorgung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. (BMF IV B5 – S 2255 – 286/97)
Zugehörigkeit zu berufsständischen Einrichtungen
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. repräsentiert einen Großteil der freiberuflich tätigen Rentenberater. Als dessen Mitglied profitiere ich nachhaltig von dem umfangreichen Fortbildungsangebot sowie regelmäßigen Informationen über Neuerungen in der Gesetzgebung sowie Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts hinsichtlich der für die Rentenberater relevanten Themen.
Die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften, die sich innerhalb des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. gebildet haben, bieten mit ihren regelmäßigen Treffen zum Erfahrungsaustausch, Seminaren und workshops Raum für einen tieferen Einblick in die dort behandelten Fachbereiche und bieten vielfältige Anregung, die frisch erworbenen Kenntnisse zum Vorteil meiner Mandanten anzuwenden.